Original geschrieben von ErnstDasBrot
Die Frage, ob das Fahrzeug schon einmal zivil zugelassen war hatte ich nicht ganz verstanden. Ist die jetzt indirekt bejaht?
Gruß Ernst

Ernst,

ich habe mich da evt nicht so klar ausgedruckt. Erich hat das schon gut erklärt. Im wesentliche ist wichtig das dein Fahrzeug vor 31.12.2005(wenn Euro 3) für den öfffentliche Verkehr erstmals in der EU zugelassen war/wurde. Die 2005 stimmt, habe ich bei der Zulassung von mein SCAM eindeutig vom TÃœV und Amt bestätigt bekommen. In RLP geht/ging es sogar bis zum 01 Juni 2006 um den Lagerbestand der Händler/Hersteller noch zuzulassen.

Wenn das Fzg jetzt erstmals in der EU zugelassen werden soll, hast du ein Problem, da es dann die aktuelle Vorschriften entsprechen muss.

Deswegen mein Rat dich als erstes um die Zulassung zu kümmern bevor du (viel) Geld in das Fzg steckst.

Gruß
Adriaan