Radstand habe ich von 3005 auf 3400 verlängern lassen, weil sonst eine Kabine mit 3700mm nicht möglich gewesen wäre. Der UFS bereitet mir ehrlich gesagt noch Sorgen für die Zulassung. In Österreich gibt es ein neues Gesetz welches besagt dass der Abstand vom UFS zur hinteren Fahrzeugkante max. 30 cm betragen darf. Dies gilt für Neufahrzeuge, bei bereits zugelassenen Fahrzeugen sind es wohl 45 cm. Wird der UFS jedoch versetzt, gelten wieder die 30 cm was für den Böschungswinkel eines Geländefahrzeugs wiederum absurd ist. Klappbarer UFS wiederum ist super aufwändig und benötigt eine Zertifizierung. In manchen Fällen kann der UFS jedoch bei Geländefahrzeugen jedoch auch ausgetragen werden. Ich glaube die wenigsten Unimogs haben einen UFS.