Meine Begeisterung ist etwas gesunken.

Ich brauche ja nur Abblendlicht und nach Olivers Vergleichstest bringt hier die Umrüstung auf andere Birnchen keinen ausreichenden Mehrwert, der das Procerere beim TÃœV rechtfertigen würde. Die geringere Belastung der Elektrik bliebe als Vorteil.

Ich denke über eine andere, ebenfalls unzulässige Methode nach: Zwei fette Lightbars als zusätzliche Fernlichter wollte ich ja schon lange montieren und das ist auch legal, wenn diese Dinger richtig eingestellt sind und nur mit dem Fernlicht leuchten.

Wenn ich diese Leuchtbalken auf dem Dach mehr wie Abblendlichter einstelle, nicht assymmetrisch aber doch begrenzt in der Weite und sie bei Bedarf zusätzlich zum Abblendlicht einschalte, dann könnte ich zumindest auf unübersichtlichen kleinen Straßen ohne Gegenverkehr einen großen Nutzen haben. Bei Gegenverkehr müssen die Lampen natürlich aus sein, die Blendung des Entgegenkommenden wäre enorm.

Weiß von euch jemand, ob das Abblendlicht bei Einschalten des Fernlichts ausgeht oder weiterbrennt? Wenn ja, wäre meine Methode sogar legal.

Sepp