Ein Wort zur Radhalterung vor dem Kühler. Das habe ich auch gemacht, quasi als Halterung für das zweite Ersatzrad. Ich nutze sie aber nicht, da bei meinen zivilisationsnahen Reisen ein Ersatzrad reicht.

Mein damaliger, sehr hilfsbereiter TÜV-Prüfer lehnte eine Ersatzradhalterung vorne ab mit dem Argument, wir wären ja nicht mehr im 20.Jahrhundert und das sei inzwischen absolut out. Aber ...
Seinem etwas nebulösem Hinweis folgend habe ich dann vorne eine Winde montiert und diese in die Papiere eintragen lassen. Hinten hatte ich eine selbstgebaute Motorradhalterung (die aber wegen Übergewicht auf der Hinterachse längst Geschichte ist).

Nun hat der Prüfer bei der Vollabnahme die Fahrzeuglänge von 5,50 bis 5,98 eingetragen und die Halterung vorne als Halterung für "Allradzubehör" im Kfz-Schein bezeichnet, die hintere Halterung als Motorradhalterung. Ein zweites (oder erstes ?) Ersatzrad ist doch sicher auch ein "Allradzubehör". Darauf vertrauend bin ich mit diesem Ersatzrad anfangs auch gefahren.

Wie gesagt: Historische Aufnahme:
[Linked Image von up.picr.de]
inzwischen gibt es kein "Allradzubehör vorne oder hinten mehr.

Sepp