Stimmt das so (Google ist mein Freund)?

Aus der StVZO geht hervor, dass die zulässige Anhängelast für gebremste Anhänger höchstens das Gewicht des ziehenden Fahrzeugs erreichen darf (1:1-Regelung) oder 3.500 kg.

Fahrzeuge, die laut der Richtlinie 70/156/EWG als Geländewagen zugelassen sind, dürfen eine größere Last ziehen als reguläre PKW. Bei ihnen kommt die 1:1-Regelung nicht zum Tragen. Sie dürfen Anhängelasten bis zum 1,5-fachen ihres zulässigen Gesamtgewichts transportieren. Jedoch auch hier ist die zulässige Anhängelast auf 3.500kg begrenzt.

Es sei denn, es ist ein kurzer G, der darf wieder weniger.