Wir reden da nicht nur von den Papieren, die Bouzinac beigelegt hat, sondern von ein "sehr viel Dimensionsveränderung": 12,5" wären etwa ein 315er, 37" Durchmesser heißt 940 mm, Radaufstandsmitte ist garantiert weit weg von 255ern, damit geht das auf die Radlager - ich würde die als im Zweifelsfall haftender TÜV-Mensch auch nicht ohne Werksfreigabe eintragen

Grüsse
Peter