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Hi,
rein rechtlich: Der Rammschutz war seinerzeit Teil der ABE, als es sowas noch gab. Davon gab es für jedes Baumuster (Kurz, Lang, Cabrio, Fahrgestell, etc.) nur eine, die alle möglichen damaligen extras mit enthielt. Bei Autos die noch mit ABE in Verkehr gebracht wurden, darf man also theoretisch jedes extra, dass es damals original gab, ohne zusätzliche Eintragung oder ähnliches anbauen (Reifengrößen ausgenommen, die damals explizit, sogar mit Markenbindung, Fahrzeuggebunden waren). Deshalb darf man auch an alle frühen 463, die noch mit ABE und nicht der ECE Typgenehmigung in Verkehr gebracht wurden, ohne Eintragung den originalen Rammschutz anbringen, auch wenn das Auto damit nicht ab Werk ausgeliefert wurde.
Ich sage theoretisch, weil das heutzutage kein Verkehrspolizist mehr weiß und ich mich auch nicht darauf verlassen würde, dass sich ein Bußgeldrichter die Mühe macht so tief in die Materie einzusteigen. Die Praxis lässt mich vermuten dass man da "durch alle instanzen" müsste.
Gruß Benjamin
P.S.: Auch wenn das mein Fachgebiet ist, ist das keine Rechtsberatung und ich kann mich auch irren.
P.P.S.Ich habe meinen abgebaut. Ich würde mich doch schwarzärgern, wenn ich beim rangieren in Schrittgeschwindigkeit ein Kind übersehe und das mit dem Kopf gegen eine Stahlstange statt einem Kunststoff-Kühlergrill knallt. Aber nur meine persönliche Meinung. Jeder Jeck is anders.
G 350 Turbodiesel, 1993, OM 603 D 35 A, W463.321
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