Original geschrieben von DaPo
zunächst mal, kein Fahrzeug hatte je eine ABE.
Die ABE ist für Bauteile.

Was Du meinst, ist die Betriebserlaubnis.

Da bist du ja jetzt mehr wortklauber als ich :-). Ob mit oder ohne "Allgemeine", gemeint ist die Zulassung der Baureihe nach altem, rein nationalem Recht.

Und, Sorry, aber ich kann nicht anders:

In der StVZO von 1988 hat der relevante § 20 die amtliche Überschrifft "Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen". In § 20 Abs. 1 Satz 1. findet sich folgende Legaldefinition: "Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung allgemein erteilt werden (Allgemeine Betriebserlaubnis)". Was man früher bei Teilen im Volksmund so ABE genannt hat, ist dann (rechts-)technisch eigentlich ein Nachtrag zur ABE des Fahrzeugs (§ 22 Abs. 3 StVZO 1988).

Ist aber letztlich völlig wurscht.


G 350 Turbodiesel, 1993, OM 603 D 35 A, W463.321