Original geschrieben von FRPO2
Original geschrieben von Benny
Hi,

rein rechtlich: Der Rammschutz war seinerzeit Teil der ABE, als es sowas noch gab. Davon gab es für jedes Baumuster (Kurz, Lang, Cabrio, Fahrgestell, etc.) nur eine, die alle möglichen damaligen extras mit enthielt. Bei Autos die noch mit ABE in Verkehr gebracht wurden, darf man also theoretisch jedes extra, dass es damals original gab, ohne zusätzliche Eintragung oder ähnliches anbauen (Reifengrößen ausgenommen, die damals explizit, sogar mit Markenbindung, Fahrzeuggebunden waren).
Deshalb darf man auch an alle frühen 463, die noch mit ABE und nicht der ECE Typgenehmigung in Verkehr gebracht wurden, ohne Eintragung den originalen Rammschutz anbringen, auch wenn das Auto damit nicht ab Werk ausgeliefert wurde.

Ich sage theoretisch, weil das heutzutage kein Verkehrspolizist mehr weiß und ich mich auch nicht darauf verlassen würde, dass sich ein Bußgeldrichter die Mühe macht so tief in die Materie einzusteigen. Die Praxis lässt mich vermuten dass man da "durch alle instanzen" müsste.

Gruß
Benjamin

P.S.: Auch wenn das mein Fachgebiet ist, ist das keine Rechtsberatung und ich kann mich auch irren.

Ich verstehe, was Du meinst und in meinem Typenschein sind auch alle möglichen „wahlweise Sonderausstattungen“ angeführt (Scheinwerfer-Waschanlage, Seilwindenhalterung, etc.), und auch ein Rammschutzbügel - aber der sieht nicht aus wie der von ANTEC.

Vielleicht gibt es ja eine Liste der möglichen SA beim W460? Ich habe schon alle verfügbaren Mercedes-Prospekte und Preislisten vom W460 nach der SA „ Rammschutzbügel“ durchgeforstet, aber rein gar nix gefunden. Beim W463 hingegen gibt es diese SA, auch in den Verkaufsunterlagen. Nur leider habe ich eben keinen W463, sondern einen W460

Nur um das klarzustellen: Was ich geschrieben habe bezieht sich alles auf Deutschland. Wie das seinerzeit in Österreich war, keinen Schimmer. Aus dem Original Posting war nicht ersichtlich, dass es um Österreich geht.

In Deutschland ist (nach meiner Meinung, zwei juristen = drei Meinungen) bei Originalteilen die Teil der Fahrzeug-ABE waren, nicht mal eine Eintragung erforderlich.

Gruß
Benjamin


G 350 Turbodiesel, 1993, OM 603 D 35 A, W463.321