Ich schaue bei solchen Fragen immer zuerst hier in das TÜV Dokument. Wenn ich es für mich selber so argumentieren kann, dass es zulässig ist, aber evtl. grenzwertig frage ich den TÜV Prüfer persönlich, wenn ich grade vorbei fahre. Irgendeiner von denen hat immer grad mal 5 Minuten Zeit für einen Plausch. Bisher hat das gut funktioniert... aber wie oben schon geschrieben: es gibt solche und solche; man muss eben den finden, mit dem man klar kommt.

Bezüglich Fahrleistung und H-Kennzeichen halte ich übrigens für eine grenzwertige Diskussion. Das H-Kennzeichen wird von "Staats-Seite" her ja angeboten zur Pflege des Automobilen Kulturguts, und da verbietet es sich mir keineswegs damit auch viel rumzufahren und das Fahrzeug auch im Urlaub oder im Alltag voll zu nutzen.
Was es in Deutschland auch schon gibt, ist eine Einschränkung der Fahrleistung und Nutzungs-Szenarien durch die Versicherung! Wenn man eine explizite Oldtimer-Versicherung hat, ist diese in der Regel nur für Fahrten zu Treffen usw. wie oben Beschrieben zulässig. Wenn man das Fahrzeug regulär versichert, ist das (in Deutschland im Moment) kein Problem.

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Suche nach dem richtigen Prüfer wink