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Jungfrau
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Hi Peter, ich habe jetzt keine rechtlich verbindliche Quelle bzgl. der Nutzung von Windabweisern im Geltungsbereich der STVO und kann (ohne weiter im Internet zu forschen) nur auf die ClimAir-Seite verweisen ... Aus den FAQs ( https://shop.climair.de/faq-fragen-...%20Betriebserlaubnis%20des%20Fahrzeuges.) Benötige ich eine ABE für meine Windabweiser? Ja, eine ABE ist in Deutschland und Europa für alle Windabweiser an den vorderen Seitenscheiben zwingend erforderlich. Ohne ABE erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.und von der Seite mit Infos zur ABE ( https://shop.climair.de/abe): Bestehen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf geprüfte Qualität. Fast alle, von ClimAir für den europäischen Markt gefertigten Windabweiser verfügen über die gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erforderliche allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für die Verwendung der Windabweiser im öffentlichen Straßenverkehr.Alle Climair Windabweiser werden vom TÜV überprüft, nur wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, bekommt ein Windabweiser eine ABE. Windabweiser ohne ABE müssen gesondert vorgeführt werden und bringen nachträgliche Kosten von ca.80 - 200,- € mit sich.Ob man jetzt die ClimAir Windabweiser auch ohne ABE einfach nutzt oder sich explizit eintragen lässt oder einen Hersteller findet, der welche mit ABE anbietet, bleibt ja jedem selbst überlassen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die ClimAir Windabweiser für die Iveco Daily I und II keine ABE haben ... Gruß Ludger
Zuletzt bearbeitet von LuNik700; 24/01/2025 22:08.
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