Nö, blank zur Behörde fahren (und dabei nichtmal die Motorkennung finden) muss scheitern. Erstmal zu den ganzen alten Einzelrichtlinien einlesen, den EU-Beitritt per 1.1.95 bedenken. Wenn die Landeregierung sauer wird, verlangen die LDT 87.

Und: Bei dem überlackierten Rost ist die Oldtimerzulassung zemlich unwahrscheinlich

Grüsse,
Peter

P.S: Für potenzielle Meldungen "Herr Lehrer, ich weiß auch was (unzutreffendes)" erst mal in die Normen einlesen und dann posten, sonst beiß' ich den Poster