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#712107 08/06/2026 09:44
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Wenn mir vor einem Jahr jemand gesagt hätte, dass ich irgendwann mit der MFK über ein 6000-kg-Typenschild diskutieren würde, hätte ich ihn vermutlich ausgelacht.
Damals war die Ausgangslage eigentlich ganz einfach:

Mein Bremach T-Rex war als Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg zugelassen. Reisefertig bewegte sich das Fahrzeug jedoch regelmässig im Bereich von 3600 bis 3900 kg.
Technisch machte mir das keine Sorgen. Der Bremach fühlte sich nie überfordert an. Aber rechtlich war die Situation alles andere als ideal.

Mein ursprüngliches Ziel war deshalb bescheiden:

4250 kg.

Nicht mehr.
Nicht weniger.


Die ersten Abklärungen

Wie viele andere begann ich mit Recherchen.

Die ersten Antworten waren allerdings wenig ermutigend.
Der Hersteller Bremach existiert nicht mehr.

Von verschiedenen Seiten wurde auf Einzelabnahmen verwiesen. Die genannten Kosten bewegten sich teilweise zwischen CHF 9'000 und CHF 14'500.

Zu diesem Zeitpunkt hatte ich kaum belastbare Unterlagen:

* Fahrzeugausweis mit 3500 kg
* einige technische Angaben
* aber kein CoC
* keine Herstellerfreigabe
* keine eindeutige Dokumentation

Ehrlich gesagt hielt ich meine Chancen damals für eher gering.


Die erste Kontaktaufnahme mit der MFK

Also kontaktierte ich die MFK.

Die ersten Rückmeldungen waren zurückhaltend.
Immer wieder wurde nach zusätzlichen Nachweisen gefragt.

Damals erschien mir das teilweise frustrierend.
Kaum glaubte ich, alle Unterlagen zusammen zu haben, wurde wieder ein weiteres Dokument verlangt.

Heute verstehe ich die Situation besser.
Die MFK musste eine technische Änderung an einem Fahrzeug beurteilen, dessen Hersteller nicht mehr existiert und für das kaum noch Unterlagen verfügbar sind.

Trotzdem fühlte es sich damals oft an, als würde ich immer wieder einen Schritt vorwärts und zwei Schritte zurück machen.


Irgendetwas passte nicht zusammen

Trotzdem liess mich die Sache nicht los.
Warum sollte ein Fahrzeug mit massivem Leiterrahmen, Starrachsen und LKW-Technik wirklich nur 3500 kg können?

Irgendetwas an dieser Geschichte erschien mir nicht logisch.

Also begann ich tiefer zu graben.


Der Kontakt zu Erich Christ

Da ich Erich Christ von Allrad Christ bereits persönlich kannte und mein Bremach in der Vergangenheit auch schon bei ihm zur Reparatur war, entschied ich mich, direkt mit ihm Kontakt aufzunehmen.

Ich hoffte, dass bei ihm allenfalls noch Unterlagen oder Informationen zu meinem Fahrzeug vorhanden sein könnten.
Nach mehreren Telefonaten und E-Mails erhielt ich schliesslich Dokumente, die sich später als entscheidend für das gesamte Projekt herausstellen sollten:

* das CoC,
* eine schriftliche Bestätigung zur Herkunft der Unterlagen,
* sowie die österreichische Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.

Rückblickend war dies der eigentliche Wendepunkt der ganzen Geschichte.


Die Überraschung

Als ich die Unterlagen genauer studierte, musste ich zweimal hinschauen.

Da stand nicht 3500 kg.

Da stand:
* 6000 kg Gesamtgewicht
* 2300 kg Vorderachslast
* 4200 kg Hinterachslast

Und plötzlich ergab vieles Sinn.

Das Fahrzeug war ursprünglich gar kein 3.5-Tonnen-Fahrzeug.

Es war ein 6-Tonnen-Fahrzeug, das vor seiner ersten Zulassung abgelastet worden war.
Zum ersten Mal hatte ich nicht mehr nur Vermutungen, sondern belastbare Dokumente.


Zurück zur MFK

Mit den neuen Unterlagen wandte ich mich erneut an die MFK.
Und wieder begann eine Phase, die vermutlich jeder kennt, der schon einmal ein aussergewöhnliches Fahrzeugprojekt verfolgt hat.

Ein Dokument führte zum nächsten.
Ein Nachweis führte zum nächsten Nachweis.

Zuerst wurde ein CoC verlangt.
Dann wurde erklärt, dass dieses im Original benötigt werde.

Also begann die Suche erneut.
Danach wurden weitere Nachweise gefordert.

Wieder glaubte ich, jetzt sei alles vollständig.
Und wieder tauchte eine neue Frage auf.

Mehrmals hatte ich das Gefühl, jetzt endgültig am Ende meiner Möglichkeiten angekommen zu sein.
Mehr Unterlagen konnte ich schlicht nicht mehr beschaffen.


Die Besonderheit Schweiz

Ein weiterer Punkt, den man nicht unterschätzen darf:
Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union.

Das klingt zunächst nebensächlich, spielte in meinem Fall aber eine wichtige Rolle.
Mehrmals wurde ich gefragt, weshalb ein europäisches CoC nicht einfach ausreiche.

Die Realität ist jedoch etwas komplexer.
Auch wenn viele technische Vorschriften harmonisiert sind, bedeutet ein vorhandenes EU-CoC in der Schweiz nicht automatisch, dass eine technische Änderung ohne weitere Prüfung übernommen wird.

Die zuständige Behörde muss sich davon überzeugen können, dass die Unterlagen zum konkreten Fahrzeug gehören, nachvollziehbar sind und die beantragte Änderung ausreichend belegen.
Rückblickend verstehe ich deshalb auch besser, weshalb die MFK immer wieder zusätzliche Nachweise verlangte.

Damals empfand ich dies teilweise als mühsam.
Heute sehe ich darin eher den Versuch, bei einem Fahrzeug eines nicht mehr existierenden Herstellers eine rechtlich saubere und nachvollziehbare Lösung zu finden.

Gerade weil Bremach nicht mehr existiert und die Schweiz nicht Teil der EU ist, war die Beschaffung einer lückenlosen Dokumentenkette letztlich entscheidend für den Erfolg des Projekts.


Der Durchbruch
Dann kam die Nachricht, auf die ich monatelang gehofft hatte:

Die MFK akzeptierte das eingereichte CoC.

Für mich war das der eigentliche Durchbruch des ganzen Projekts.
Genau an diesem Punkt hatte ich die grössten Zweifel.

Denn ohne akzeptiertes CoC wäre die gesamte Geschichte vermutlich in einer Einzelabnahme geendet.


Das Typenschild
Als ich dachte, nun sei alles geklärt, kam die nächste Überraschung.
Die MFK stellte fest, dass das vorhandene Herstellerschild nicht mit den Angaben des CoC übereinstimmte.

Also musste ein neues Herstellerschild angefertigt werden.
Ich rechnete mit Angaben von 4250 kg.
Vielleicht 4800 kg.

Schliesslich war dies mein eigentliches Ziel.

Dann öffnete ich die E-Mail der MFK.
Und musste lachen.

Auf dem Entwurf standen:

* 6000 kg Gesamtgewicht
* 9500 kg Zuggesamtgewicht
* 2300 kg Vorderachslast
* 4200 kg Hinterachslast
* e3*2007/46*0146*00

Mit anderen Worten:
Während ich ursprünglich um 4250 kg kämpfen wollte, verlangte die MFK plötzlich ein Herstellerschild mit den ursprünglichen 6000-kg-Werten.

Die Werte eines Fahrzeugs, von dem man mir Monate zuvor erklärt hatte, eine Auflastung sei praktisch unmöglich.


Rückblick

Heute ist das neue Herstellerschild bestellt.
Sobald es vorliegt, wird es der MFK zur Kontrolle eingereicht.

Danach folgt die Vorführung und die endgültige Eintragung.
Wie die Geschichte endet, weiss ich zum Zeitpunkt dieses Berichts noch nicht.

Aber eines weiss ich bereits:
Ohne Hartnäckigkeit wäre ich nie so weit gekommen.
Mehr als einmal war ich überzeugt, dass das Projekt gescheitert sei.
Mehr als einmal glaubte ich, alle Unterlagen zusammen zu haben.
Und mehr als einmal verlangte die MFK noch einen weiteren Nachweis.
Rückblickend bin ich froh, nicht aufgegeben zu haben.

Denn manchmal liegt die entscheidende Information nicht im nächsten Gutachten, sondern in einem alten Ordner, einem vergessenen Dokument oder einem Anruf bei jemandem, der die Geschichte des Fahrzeugs noch kennt.

Fortsetzung folgt...

Last edited by VoBi; 08/06/2026 10:27.
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Und die wird unweigerlich kommen.

Die maximal zulässige Hinterachslast ist nun 4200 Kg, heisst du musst auch Reifen aufziehen, die diese Hinterachslast (die du nie ausschöpfen wirst) auch tragen könnten. Also LI134 und die gibt es nicht in 315/75R16. Die CST Sahara A/T 2 in 315/75 R16 haben LI 121Q. Also bleiben z.B. 255/100R16, ich hoffe du hast ein Satz Felgen mit Reifen, sonst wird es TEUER.

Oder das Fahrzeug gleich wieder ablasten!

Viel Spass!


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Die Schweiz ist die Schweiz bleibt die Schweiz, und solange viele Schweizer (auch hier im Forum) ganz glücklich damit sind, bestehen diese Probleme weiter. Ab wann ist ein "Youngtimer" in der Schweiz ein Oldtimer mit möglicherweise großzügieren Dokumentationsanforderungen für die Genehmigung?

Wenn ein 6t-"Elefant" aus dem Fahrzeug wird (von mir aus auch 5t), sind die Geländeeigenschaften ohnehin beschränkt - 19,5" Räder bauen lassen? Ja, einmalig ist das eine Investition, aber dafür sind die Gummis dann bequemer/billiger/straßen- und wintertauglicher als die XZL

Grüsse
Peter

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Über 30 Jahre ab 1. Inverkehrsetzung um hier als Oldtimer zu gelten.

Der Threadstarter schreibt was von 4.3To. Auch wenn die Teile tendenziell immer schwerer werden als geplant, ist er doch noch n gutes Stück von 6To weg. Wobei, wir kennen es, wenn da sooooo viel Luft nach oben ist kann man ja auch das-und-dies einbauen.
Aber 19.5" ist bestimmt nie nicht falsch!


Schickt mich in die Wüste... BITTE !
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Es geht mir letztlich gar nicht darum, den Bremach auf 6000 kg oder selbst auf die mit meiner aktuellen Bereifung möglichen 4800 kg aufzulasten.

Mein Ziel war von Anfang an deutlich bescheidener:

4250 kg.

Der Hintergrund ist die kommende Führerausweisregelung, welche das Fahren von Wohnmobilen bis 4250 kg mit der Kategorie B ermöglichen soll. Ich selbst besitze zwar die Kategorie C1, meine Partnerin jedoch nicht. Da sie den T-Rex ebenfalls gerne fährt, möchten wir das Fahrzeug auch künftig gemeinsam und ohne Einschränkungen nutzen können.

Mit meiner aktuellen Bereifung (315/75 R16) sowie dem vorhandenen Traglastgutachten für Reifen und Felgen wird die Hinterachslast auf 2800 kg und das technisch zulässige Gesamtgewicht auf 4800 kg begrenzt. Technisch wäre also deutlich mehr möglich als die von mir angestrebten 4250 kg.

Umso überraschter war ich, als die MFK nach Prüfung der Unterlagen verlangte, das Herstellerschild wieder gemäss der ursprünglichen Homologation des Typs TGR 2A anzufertigen. Damit hätte ich zu Beginn des Projekts nie gerechnet.

Sobald die Auflastung vollständig dokumentiert und im Fahrzeugausweis eingetragen ist, beabsichtige ich, das Fahrzeug vorerst wieder auf 3500 kg abzulasten.
Damit bleibt es mit Kategorie B fahrbar.
Die Diskussion über das tatsächliche Reisegewicht verschieben wir dann auf einen anderen Thread. :-)



Sollte die neue Regelung wie erwartet in Kraft treten, wird eine spätere Auflastung auf 4250 kg voraussichtlich nur noch eine administrative Angelegenheit sein. Vor allem habe ich dann die Gewissheit, dass die technische Grundlage, die Dokumentation und die Genehmigungsfähigkeit des Fahrzeugs bereits einmal erfolgreich nachgewiesen wurden.

Last edited by VoBi; 08/06/2026 18:50.
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Lass dir das dann aber schriftlich geben dass eine nachmalige Auflastung dann ohne Probleme passiert.


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