Die in dem Artikel von El Debate erwähnte 200-Euro-Strafe bezieht sich ausschließlich auf die unerlaubte Nutzung von VAO-Spuren (Carril VAO) durch Alleinfahrer, nicht auf ein generelles Verbot des Alleinfahrens in Spanien

Quote
....Auf der Busspur der A-6 (der Autobahn La Coruña in Madrid) erlaubt die spanische Verkehrsbehörde DGT Fahrzeugen mit zwei Fahrern je nach Verkehrslage zu bestimmten Tageszeiten die Fahrt in beide Richtungen . Früher waren auch Hybrid- und Elektrofahrzeuge zugelassen , ihre Nutzung ist nun aber auf bestimmte Situationen, wie beispielsweise starkes Verkehrsaufkommen, beschränkt .....

https://www.eldebate.com/motor/2026...civil-vigila-esta-infraccion_436054.html


Gruß Juergen