Hallo Stephan,

willkommen im vmv..!

ich würde das mit deinem zuständigen "TÜV" absprechen

das schreibt IVECO in den Aufbaurichtlinien dazu, die du auch hier im vmv findest link

Quote
2.18 Änderungen am Unterfahrschutz
Die Fahrzeuge sind gemäß EG-Richtlinie 70/221 und 81/333/EWG mit einem Unterfahrschutz
ausgerüstet.
Der maximal zulässige Abstand vom Unterfahrschutz bis zur Aufbauhinterkante beträgt 400 mm,
abzüglich der bei der Homolgation dieses Bauteiles festgestellten Verformung von ca. 5 / 10 mm
durch die Prüfkraft (genaue Angaben können den entsprechenden IVECO Fahrgestellzeichnungen
entnommen werden).
Wenn bei Änderungen am Rahmenüberhang der Unterfahrschutz versetzt werden muß, so ist die
Befestigung wie am Originalfahrzeug auszuführen. Sind durch bestimmte Fahrzeugveränderungen
oder Sonderaufbauten (z. B. Anbau einer Ladeborwand) Änderungen am Unterfahrschutz
unumgänglich, darf seine Festigkeit und Biegesteifigkeit nicht beeinträchtigt werden.
Für alle Änderungen am Unterfahrschutz und seiner Befestigung gilt ebenso wie für die Montage
von Fremdfabrikaten ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften notwendig.
Die erforderlichen Prüf- und Festigkeitsnachweise sind in solchen Fällen von der Hersteller- bzw.
Umbaufirma zu erbringen.


Gruß Juergen