So wie ich das verstanden habe muss der Händler grundsätzlich 24 Monate Gewährleistung geben.

ABER: Tritt der Gewährleistungsfall erst 6 Monaten nach dem Kauf auf, muss du dem Käufer "beweisen", dass das Teil schon in den ersten 6 Monaten einen Mangel hatte ... und das wird schwierig.

Jürgen


Passant fragt: Cooler Oldtimer! Aus welchem Jahr ist der?
Ich antworte: Baujahr 2005!