Mal nicht ins Hemd machen ! Solange ein Gutachten mitgeliefert wird sollte es kein Problem sein, wenn der TÜV stresst ab zu SK und die sollen die Eintragung machen. Wenn er überhaupt nicht eingetragen wird steht SK in der Gewährleistungspflicht und muß den enstandenen Schaden ersetzen, wobei ich aber auch noch nie was von zurückgezogenen SK Gutachten gehört hab.


Gib einem Menschen Macht und du lernst seinen wahren Charakter kennen.