In CH muss im Leasingvertrag der "kalkulatorische" Restwert ausgewiesen sein....

Zu genau Diesem kannst du das Fz. dann auch erwerben.

Die von dir beschriebene Praxis "war" üblich....
Solltest du an der Karre eigenmächtig Sachen verbaut haben, wirds noch schlimmer...

Lies mal deinen Vertrag durch...
lass dich beraten...

Gruss