Noch ne Ergänzung:
Wenn das Fzg zuvor beim Militär zugelassen war, hat vor der ersten Zulassung nach zivilem Recht eine § 21 - Untersuchung stattgefunden. Der Tag der ersten Zulassung wurde dann von der Zulassungsstelle in den Brief eingetragen. Und hier ist wohl der Fehler passiert.
Nimm alles was Du an Unterlagen über den Fzg-Typ besorgen kannst und führ das Ding bei der Zulassungsstelle vor, damit die das Typenschild begutachten können.
Dies gilt allerdings nur, wenn es sich um das Originalfzg handelt und als Hersteller nur "LR" eingetragen ist - also z.B. nicht um einen Zusammenbau aus alten und neuen Teilen; in dem Fall wäre als Hersteller "LR/Zusammenbauer(z.B. chico)"
eingetragen. Eine Bestätigung des Baujahres durch den TÜV ist dabei sehr hilfreich.
Gruß
Amtsschimmel

Last edited by Amtsschimmel; 17/12/2004 12:35.

Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis