Hallo zusammen.
Ich denke, ich kann dem chico helfen:
Auszug aus den Richtlinien zum Fahrzeugbrief (§ 25 Nr. 1) Nr. 7.3.2.:
Da ist er ja, der Amtsschimmel.;) Danke, genau den Hinweis habe ich noch gesucht <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
... Ist der Tag der Erstzulassung aus den vorliegenden Fahrzeugpapieren nicht zu entnehmen ... Es ist angebracht, dann als Tag der ersten Zulassung den 1. Juli des Jahres einzutragen, das als Baujahr in Betracht kommt. Ist das Baujahr auch nicht bekannt, ist das mutmaßliche Baujahr einzusetzen. ......
Ich habe auch so'n Oldie (histor. Zulassung) mit EZ am 01.07., kam aus den USA zurueck nach Europa
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> da muss ja immer was losgewesen sein auf den Strassenverkehrsaemtern <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
@chico
Du strebst doch das H-Kennzeichen an, oder nicht? Dann musst Du sowieso noch zum TueV bzgl. §21c STVZO (Oldtimer), mit einer entsprechenden Bescheinigung aus England sollte das (halbwegs plausiblen originalgetreuen Zustand vorausgesetzt) dann wirklich keine Huerde mehr sein.
Kost' allerdings noch ein bisschen Zeit, das ganze Prozedere <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Halt uns doch mal auf dem Laufenden, wie es Dir ergangen ist.
Ich denke, der Thread ist damit ganz interessant fuer einige Leute, die eine 'Sleeping Beauty' oder ein Fzg. aus dem Ausland hier wieder auf die Strasse bringen wollen.
Mit Deinem Baujahr 1969 und H-Zulassung hast Du dann eine ganze Menge Themen hinter dir, vor allem natuerlich die Steuer-Frage. Versicherung wird ausgesprochen guenstig, evtl. (IIRC) hast Du den AU-Quatsch hinter Dir, Sicherheitsgurte ist kein Thema mehr, usw., usw.. Von der DEUVET gibt es irgendwo im Netz eine Auflistung, wann sich welche Zulassungsbestimmungen geaendert haben.
Gruss
Volker