Das mit den Zusatzklauseln ist so einfach oft nicht, weil der Leasingvertrag dann als Abzahlungskauf oder Miete (im einen oder anderen Extremfall) klassifiziert wird - mit den entsprechenden rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen.

Ich kenne mich mit dem Recht in Deutschland zuwenig aus. In der Schweiz hat m.W. ein Garagist der dieselbe Tour versucht hat den Prozess verloren.

Ich würde auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen. Ausserdem ist die Leasinggesellschaft vielleicht - wie Garagen selbst auch - zum Einlenken bereit wenn Du einen Folgevertrag für ein neues Fahrzeug abschliesst. Mit einem prospektiven Kunden geht man besser um als mit einem dessen Geschäft man ohnhin nimmer hat.

Viel Glück!