Nachtrag:

habe gerade mit einem Kollegen gesprochen, der im Leasinggeschäft tätig ist. Immerhin habe ich meinen Defender auch geleast... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" />

Er meinte, dass die Leasingfirma schlechte Karten hat, wenn der Restwert derart niedrig ist, dass es sich nach Treu und Glauben eigentlich um einen Abzahlungsvertrag handelt. In meinem Fall ist der Restwert nach drei Jahren CHF 1'000 und ich habe CHF 1'000 Kaution hinterlegt...

Die mündliche Zusicherung ist natürlich eine Schweinerei! Allerdings haben gerade solche Veträge oft einen Zusatz, dass Änderungen und Zusätze schriftlich festzulegen sind, ansonsten solche Nebenabsprachen nichtig sind. Damit wäre die Leasingfirma selbst dann fein raus, wenn Du für die Zusicherung Zeugen hättest - obwohl Du dann natürlich auf Täuschung klagen könntest, aber den eigentlichen Vertrag könntest Du allein mit dem Beweis der mündlichen Zusicherung nicht zu Fall bringen.

Falls ich meinen nächsten Wagen nicht bar bezahlen kann oder will, würde ich mittlerweile wohl eher einen echten Abzahlungsvertrag wählen.