Das mit dem Restwert ist schon so eine Sache für sich.
Ein Leasingvertrag ist nichts anderes als ein Mietvertrag,
nur halt auf Neudeutsch betitelt.
Und laut Gesetzgeber hast du nach ablauf der Mietzeit
keinen Anspruch auf das Fahrzeug zum Restwert.
Denn dann wäre es ja ein Mietkauf und müsste von
deiner Seite her anders versteuert werden.
Und wenn du keinen zweiten schriftlichen Vertrag zum Beispiel auf den
Namen deiner Frau über den Ankauf zum Restwert nach
ablauf des Leasingvertrages gemacht hast, sieht das wohl
sehr schlecht für dich aus.
Mündliche Zusagen können halt schwer nachgewiesen werden.
Schade drum, wie oben schon beschrieben
verbuche es als Lehrgeld

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@Jens
lag das vielleicht am Zustand der Fahrzeuge <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Nichts ist besser als so ein Ding