Zitat
oder umgekehrt 36Monatleasing ergibt Katalogpreis + 10%

das ist die Faustregel in CH

sprich mit dem Anwalt !

Denk daran (lies im Vertrag) das du das Fz wie ausgeliefert zurückgeben müsstest.... (Au weia)


In Deutschland hast du vom Gesetz her keinen Anspruch
auf Übernahme nach Vertragsablauf.
Denn dann wäre es ja ein Mietkauf und kein leasen (mieten).
Also hast du auch keine Chance mit dem Anwalt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />


Nichts ist besser als so ein Ding