Hi ozy,
Da hast du nicht ganz unrecht. Die belastung der felgen ist nicht ganz ohne. Ich hatte am Frontlenker mit den 9x16XZL auch felgenbelastungen!!!
Die LR101er felgen waren lange nicht so robust wie eine ivecofelgen. Abgesehen davon habe ich in afrika auch felgen geschweisst (mit 2 autobatterien!).Da kann mich nichts mehr ueberraschen.

Ich denke der felgenhersteller macht gute arbeit! Wenn er sagt dass es geht ,eine 5,5er felge zu verbreitern ,mir eine betriebserlaubnis/felgenzertifikat gibt ,dann habe ich kein bedenken ,damit auch auf afrikas waschbrettern rumzuruetteln.

Ich werde wohl oder uebel nochmals einen 9er auf die 5,5er aufziehen muessen und 13mm mit u-scheiben unterlegen ,damit ich sehe ob ich am einschlag noch touchiere.

Gewiss, es ist absolut moeglich bei einer 5,5er die 900x16 zu montieren. Es ist aber ganz einfach verboten.(zumindest in der Schweiz).
Wer so rumfaehrt, macht dies auf eigenes risiko und haftet auch fuer die folgen. In der heutigen zeit wo das wort "produktehaftung" alle betroffenen ehrfuerchtig erzittern laesst, moechte ich mich nicht auf solche spaesschen einlassen.
Was hat eine 5,5er felge und ein 9x16pneu mit produktehaftung zu tun? Wer das zusammenbraut ist auch dafuer verantwortlich.
Oder geh zu deinem pneuhaendler und sage ihm , er soll den 9,00x16 auf die 5,5er aufziehen: wenn ers tut bist du aus dem schneider.Aber lass es dir schriftlich geben ,dass es so i.o. ist.

Ich glaube es spielt da nicht mal ne rolle ,obs in der schweiz ist oder in deutschland. Es gibt da die ETRTO.An die muessen sich alle halten.

Hi Reto,
Laut meinem typenschein darf ich : "felgen 5,5x16 mit den reifen 7,5R16C und 6,5x16 mit den reifen 9,00Rx16C ,sowie weitere im abrollradiusbereich 389-443mm nach ETRTO" montieren.
Leider hat der 9x16XZL 460mm radius.

Mit der spur geht es ,wie ich das frueher schon einmal beschrieben habe um das 1% pro rad.(Artikel 56 absatz 3 VTS) plus ev.die toleranz von 2% (Ziffer 4.5.3 abs.2 in den ASA richtlinien 2a oder www.asa.ch)

Laut typenschein (schon wieder?) hat meine spur vorne 1670mm .1% =16,7mm verbreiterung ist also erlaubt und muessen sie akzeptieren. Umnebelt oder nicht. Alles weitere liegt im ermessen des pruefers.

Wie ich auf EP87mm komme: Man nehme eine 5,5er felge und verbreitere sie auf der aeusseren seite um 1 zoll. Mann muss also den stern/lochkreis nicht entfernen/heraustrennen.
Nun ist die felge 25,4mm breiter.Die symmetrieachse des felgenrings verschiebt sich also um 1/2 zoll oder ca 13mm.
Da die EP vom der symm.achse gemessen wird ergibt sich eine neue EP von 100-13mm=87mm. Oder liege ich falsch ?


Gruss Robi