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Dauerbrenner
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Dauerbrenner
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Hallo,
Fahrerlaubnis-Verordnung § 6 Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden
Hallo,
wie darf ich den das verstehen ?
Angenommen wir haben einen Def.110 (2950kg zul.GG, 2050 Leergew., 3500Kg Anhängelast) und eine Anhänger (3500 zul.GG, 700Kg Leergw,)
Durfte man das mit der Klasse 3 fahren ? ich meine JA, da in der Klasse 3 keine Einschränkungen bez. der Anhänger (ausser 1 Achse) gemacht wurden.
Wenn jetzt der Führerschein umgeschrieben werden müsste (verloren, oder sonstwas) bekäme ich die Klasse C1E (bis 7,5t) bei der gilt: die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
In obrigem Beispiel hiesse das, das der Anhänger nur max. ein tatsächliches Gewicht von 2050Kg aufweisen darf.
Wenn ich einen Führerschein habe, darf ich keine 3500kg Anhänger mehr ziehen !!!
Habt Ihr darüber schonmal nachgedacht ?
Tschö Oli
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