Zitat
...Besteuerung festgelegt wurde, wurde auch beschlossen das AF Fahrzeuge in Zukunft nach Hubraum besteuert.
Ich denke da wird es dann auch im ProAllrad noch stiller werden.

Nicht ganz richtig: Im Gesetzentwurf steht schließlich:

Zitat
2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II
C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates nicht als Fahrzeuge der
Klasse M1 gelten;
[...]
Voraussetzung bei den Fahrzeugen im Sinne der Nr. 1 bis 4 ist, dass die genannten Fahrzeuge vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.


Soll heißen, wenn du genug Sitzplätze rausschmeißt(vom TÜV austragen lässt),so dass die Ladefläche groß genug wird, bleibst du in der Gewichtsbesteuerung. Und auch das rückwirkend zum 1.5.2005, die Frage ist nur wie man das rückwrikend nachweisen soll, wenn es nicht vom TÜV eingetragen war.

Es ist also in diesem Zusammenhang sehr wichtig, das festgestellt wird, was nach EU-Recht ein Mehrzweckfahrzeug nach Aufbauart AF ist und was nicht. Und genau darauf zielen ja auch die Klagen von Proallrag ab. So gesehen kann bei den anhängigen Klagen durchaus noch etwas sinnvolles herauskommen.

Zuletzt bearbeitet von Phsycho; 28/01/2006 00:26.