Die Richtlinie regelt das EU-Einheitliche Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und nicht eine EU-Einheitliche KfZ-Steuer (die noch nicht existiert). Die Richtlinie kommt nur insofern zu tragen, dass das deutsche Steuerrecht zur Zeit auf die in der Richlinie festgelegten Definitionen zurückgreift. Einen Anwendungsvorrang entwickeln EU-Richtlinien nur, wenn Nationales Recht direkt entgegensteht, also in diesem Fall nationales Zulassungsrecht mit EU-Zulassungsrecht kollidieren würde, was aber nicht der Fall ist; die Nationalstaaten haben bezüglich der erhebung von KfZ-Steuer keine wirklichen Einschränkungen. In dieser Hinsicht "beißt" sich z.Z. eigentlich garnichts.