Zitat
Moin Frank,
der Gesetzentwurf wurde keinesfalls am 21.12. verabschiedet. Dies geschieht erst im Bundesrat. Bis jetzt ist seitens des Bundestages lediglich die Empfehlung an den Bundesrat erfolgt den Gesetzentwurf zu verabschieden. Dies kann jedoch (eigentlich) nicht geschehen da hierdurch in ein laufendes Gerichtsverfahren eingegeriffen würde was Verfassungswidrig wäre, somit würde dann eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht anstehen.

Das ist leider falsch.

Es handelt sich um einen Beschluß des Bundesrates.

Das Gesetz muss (noch) vom Bundestag beschlossen werden.