Ein AF ist eine Kombilimousine,auf die die Sitzplatzrechnung zutrifft!!!
Das steht da aber leider nirgendwo.
Grundvorraussetzung für Aufbauart AF ist:
Andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge!!!
Die Sitzplatzrechnung kommt erst danach zur Unterscheidung, ob das Fahrzueg noch als M1 anzusehen oder nicht.
Mit anderen Worten: Ein Fahrzeug der Aufbauart AC Kombilimousine bleibt auch weiterhin ein Fahrzeug der Klasse M1, selbst wenn es die Sitzplatzrechnung erfüllt.