Wenn das so einfach wäre. Aber die Grundfrage die sich jetzt stellt: Was ist ein M1-AF Fahrzeug?
Dein FA wird Dir vielleicht einfach schrieben, ihr Fahrzeug ist eine AC Kombilimousine ISO-Norm 3833-1977, Begriff Nr. 3.1.1.4 (Kombifahrzeug). Ich hab die Norm zu Hause liegen und wirklich unrecht hat das FA mit dieser Einschätzung meistens nicht.
@ bernie, caruso, psycho:
Ein Kombi ist die
Ableitung von einer Limousine, oder im Umkehrschluss: eine eigenständige Fahrzeugart wie ein Geländewagen kann kein Kombi sein, wenn es keine entsprechende Limousine in der Baureihe gibt, von dem die Geländewagekarosserie abgeleitet wurde.
Will meinen: Es gibt keine Limousise, von der ein DaimlerBenz G, LandRover Defender, Discovery oder Range Rover, Toyota LandCruiser, Nissan Patrol, etc. abgeleitet wurde. Oder kennt ihr eine solche?
AC (Kombi) Dach
Festes starr verbundenes Dach. Ein Teil des Daches kann auch geöffnet werden.
Die
offenen Versionen unserer Fahrzeuge können somit
schon einmal garnicht als AC typisiert werden! Bei diesen Fahrzeugen lässt sich das komplette Dach öffnen. Grundvoraussetzung für AC ein geschlossener Aufbau!
AC (Kombi) Insassenraum
4 oder mehr Sitzplätze in mindestens 2 Sitzreihen. Die hintere(n) Sitzbank/Sitzbänke muss (müssen) klappbare oder herausnehmbare Rückenlehnen zur Vergrößerung der Ladefläche haben.
Geländewagen
mit Längssitzbänken haben genau genommen keinen 2. Sitzreihe und schon gar keine herausnehmbaren Rückenlehnen (die Sitzfläche wird hochgeklappt, die Rückenlehne ist die Seitenwand) und sind demnach ebenfalls keine AC Fahrzeuge.
Der klassische Geländewagen mit 2. Sitzreihe ist in der Sitzbankkonstruktion derart beschaffen, dass die Sitzbank
komplett klappbar ist, d.h. die Bodenfläche ist freigelegt und wird bei eingebauter Sitzbank nicht von der Selbigen belegt. Auch hier gilt: ein solches Fahrzeug ist kein AC wie in der DIN/ISO definiert.
Ich hoffe das bringt ein wenig mehr Klarheit ...