Zitat
@ bernie, caruso, psycho:
Ein Kombi ist die Ableitung von einer Limousine, oder im Umkehrschluss: eine eigenständige Fahrzeugart wie ein Geländewagen kann kein Kombi sein, wenn es keine entsprechende Limousine in der Baureihe gibt, von dem die Geländewagekarosserie abgeleitet wurde.
Will meinen: Es gibt keine Limousise, von der ein DaimlerBenz G, LandRover Defender, Discovery oder Range Rover, Toyota LandCruiser, Nissan Patrol, etc. abgeleitet wurde. Oder kennt ihr eine solche?

AC (Kombi) Dach
Festes starr verbundenes Dach. Ein Teil des Daches kann auch geöffnet werden.

Die offenen Versionen unserer Fahrzeuge können somit schon einmal garnicht als AC typisiert werden! Bei diesen Fahrzeugen lässt sich das komplette Dach öffnen. Grundvoraussetzung für AC ein geschlossener Aufbau!

AC (Kombi) Insassenraum
4 oder mehr Sitzplätze in mindestens 2 Sitzreihen. Die hintere(n) Sitzbank/Sitzbänke muss (müssen) klappbare oder herausnehmbare Rückenlehnen zur Vergrößerung der Ladefläche haben.

Geländewagen mit Längssitzbänken haben genau genommen keinen 2. Sitzreihe und schon gar keine herausnehmbaren Rückenlehnen (die Sitzfläche wird hochgeklappt, die Rückenlehne ist die Seitenwand) und sind demnach ebenfalls keine AC Fahrzeuge.

Der klassische Geländewagen mit 2. Sitzreihe ist in der Sitzbankkonstruktion derart beschaffen, dass die Sitzbank komplett klappbar ist, d.h. die Bodenfläche ist freigelegt und wird bei eingebauter Sitzbank nicht von der Selbigen belegt. Auch hier gilt: ein solches Fahrzeug ist kein AC wie in der DIN/ISO definiert.

Ich hoffe das bringt ein wenig mehr Klarheit ...

Das ist doch fast Wort für Wort von der Proallrad Homepage abgeschrieben oder?

Und auf der Homepage wird die DIN 70010 herangezogen, aber in der Richtlinie wird eindeutig auf die ISO-Norm verweisen (die DIN und ISO-Norm sind eindeutig nicht identisch!!!). Der Zitierte Abschnitt über die Sitzreihen entspricht eben nicht der ISO-Norm in ihrem Wortlaut. Nach ISO-Norm ist es völlig egal ob die Sitzreihen längs oder quer verbaut sind, da sie nicht klapp oder herausnehmbar sein müssen sondern nur sein können.

Auch die von dir genannten "offenen" Varianten sind unter Punkt AE Kabrio-Limousine ISO-Norm 3833-1977, Begriff Nr. 3.1.1.6 hinzuzählbar (kein Witz; das gibt die Norm tatsächlich her).

Und dass es von manchen der Geländewagen kein pendant im Limousinenbereich gibt ist völlig unerheblich, das steht in den Gesetzen nirgends drin und ist reines Wunschdenken.

Also lieber NiTo, bitte bitte bitte erst mal in der richtigen Norm also der ISO-Norm nachschlagen bevor man hier falsche Informationen verbreitet.