Hmm. Truck Station Wagon wird nicht direkt erwähnt, aber ist in diesem Zusammenhang durchaus schlüssig argumentierbar. Bleibt man nur beim Kriterium alles was nich AA bis AE ist, sind in der ISO-Norm objektiv 2 Lücken:
1. 4 Seitentüren aber weniger als 4 Sitzplätze (ich wüsste aber kein Fahrzeug, das so beschaffen ist)
2. 3 Seitentüren (Bsp: VW-Bus, die auch als Nutzfahrzeug verwendung finden)
Die erste Lück könnte funktionieren, wenn man seinen Kombi von der hinteren Sitzbank befreit und das eintragen lässt. Ob man damit vor seinem Finanzamt durchkommt ist eher unwahrscheinlich und ob man damit vor Gericht durchkommt kann man 100%ig nicht sagen. Wenn das Gericht sich auf die beiderseitige Abgrenzung von M1-AF auf der einen Seite und N1-BB (Van) auf der anderen Seite stützt hat man auch da keine Chance. Die einzigen Fahrzeuge, die dann noch übrig bleiben sind dann die Vans, die dann tatsächlich M1-AF Fahrzeuge sind. Nach der geplanten Gesetzesänderung dürfte dann ausreichend sein, so viele Sitze zu entfernen, dass die Ladefläche größer wird, als die Fläche zur Personenbeförderung und wäre dann auch ohne LKW-Zulassung in der Gewichtsbesteuerung, aber auch da wird man wahrscheinlich den Gerichtsweg beschreiten müssen.