Das bedeutet, dass die DIN 70010 mangels deutscher Übersetzung der ISO 3833:1977 nicht nur herangezogen werden darf, sondern muss
Was ist denn das für ein Unsinn. Seit wann ist das Deutsche Institut für Normung eV. für die Überseztung von ISO-Normen zuständig? Außerdem ist offensichlich, dass die DIN 70010 keine Übersetzung der ISO 3833-1977 ist, auch wenn man sich beim Deutschen Institut für Normung in Übereinstimmung mit selbigen Festlegungnen sieht.
Ganz abgesehen davon steht in der Richtlinie nichts von der DIN sondern von der ISO-Norm, es ist absurd anzunehmen, dass stattdessen die DIN herangezogen werden muss.
In diesem Zusammenhang zählen allein die Fakten und nicht Wunschdenken.
Übrigens auch das Kraffahrt Bundesamt (KBA) schreibt in seinem Infopapier über die Festlegung der Art des Aufbaus gemäß Anhang IIB(1) und Anhang IIC der Richtlinie
Zur Bestimmung der Aufbauart für die Erteilung von Typgenehmigungen sind die Aufbauten
der Fahrzeuge gemäß den Beschreibungen in Anhang IIC zu beurteilen. Soweit als möglich
sind dabei die Definitionen der ISO 3833-1977 heranzuziehen. Es ist wie folgt vorzugehen:
Der jeweilge Aufbau ist mit den einzelnen Definitionen des Aufbaus von oben beginnend zu
vergleichen. Dabei ist in Kauf zu nehmen, dass die Unterscheidungen zur Kombilimousine
nicht klar getroffen werden können. Erst wenn dem vorhandenen Aufbau keiner der nach
Norm beschriebenen Begriffe zugeordnet werden kann, ist zu untersuchen, ob die Einstufung
als Mehrzweckfahrzeug gegeben ist.
Wers nicht glaubt das Infodokument kann man
hier runterladen.