Sorry, DIN <> ISO

Wenn das Normungsinstitut eine "deutsche Version" der ISO schaffen wollte, so ist das in diesem Fall eben missglückt. Es gibt auch EU-Richtlinien, bei denen aus deutscher, englischer und französischer Fassung unterschiedliche Schlüsse gezogen werden können - das passiert eben manchmal.

In letzter Konsequenz wird das der BFH als letzte Instanz (mit)beurteilen, so wie der EuGH auch schon über Sprachfassungen von Richtlinien abgesprochen hat. Wenn dabei die ISO und eben nicht die DIN herangezogen wird, fallen einige Argumente in sich zusammen - wie heißt es so schön: Vor Gerichten und auf hoher See sind wir in Gottes Hand...

Grüsse,
Peter