Zitat
Mit anderen Worten: Ein Fahrzeug der Aufbauart AC Kombilimousine bleibt auch weiterhin ein Fahrzeug der Klasse M1, selbst wenn es die Sitzplatzrechnung erfüllt.

Selbstverständlich bleibt das in der Klasse M1.
Die Fahrzeugart heißt ja auch M1-Af.