Die AF Sache ist eine Sache. Irgendein Auto wird schon AF sein, auch höchstrichterlich, denn dafür gibts ja die Kategorie.
Interessanter finde ich die Frage, ob nach der Änderung des KraftStG überhaupt noch relevant sein wird, ob ein Auto NBB, AF, AC oder sonstwas ist, weil ohnehin alles, was laut neuem Gesetz nach Hubraum besteuert werden muss, nach Hubraum besteuert werden wird (also auch "AF+").
Da ändert auch ein laufendes Verfahren nichts dran, dieses wird m.E. bestenfalls (wenn die Klage denn durchkommt) dafür sorgen, dass eine Rückwirkung des Gesetzes nicht zum Tragen kommt.