Zitat
Und da Du ja so verliebt in Satzungen bist, nimm doch bitte mal zu folgendem Stellung:

§10 Mitgliedsbeitrag

Alle Mitglieder leisten die Beiträge jährlich im Voraus.

§4 Verlust der Mitgliedschaft

(3) Der Ausschluss erfolgt:

• - bei Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten

Antrag vom Do. den 16. 06. 2005 um 16.54 – Mitgliedschaft bestätigt am Fr. den 17.06.2005 um 11.17 (also auch Mitglied ab dem 17.06.2005) – Beitrag eingegangen am 04.10.2005 – alles der Vorgang Frank R., also Dein Vorgang!

Gemäß der Satzung bist Du also gar kein Mitglied – oder sehe ich das falsch?

Mit freundlichem Gruß

Stefan

Danke, das reicht. Du siehst das völlig richtig. Die Verspätung von zwei Wochen ist nicht tolerierbar. Überwiesene Geldbeträge bitte zurückzahlen, danke.

Ich betrachte mich hiermit als Nichtmitglied.