Zwei Richtigstellungen:

"AC wird zu AF, wenn Sitzplatzformel erfüllt"
- steht nicht in der Richtlinie, bitte Primärliteratur lesen.

"Euro 2 wird als Euro 1 besteuert, dagegen tut PA was"
- Dagegen läßt sich in den meisten Fällen nichts tun: Für PkW über 2.500 kg Gesamtgewicht gelten andere Grenzwerte, und im KraftStG steht nicht "Euro x" sondern die Grenzwerte der PkW unter 2.500kg. Wenn ein schwereres Fahrzeug diese erfüllt und der Importeur die Daten rausrückt - gut. Wenn nicht, besteht die andere Einstufung zu Recht.

Woher kommt nur das Gefühl, es mit einer sendungsbewußten Sekte zu tun zu haben?

Grüsse,
Peter