Seid ihr Euch sicher, daß da nicht Partikelfilter und Abgasgrenzwerte allgemein verwechselt werden?
Ein "relativ gutes" Euro I-Fahrzueg auf Euro II bringen - ok. Von Euro II auf III - schon schwieriger, aber in manchen Fällen wird das auch gehen. Nur wenn ich mir z.B. den heißgeliebten 1-HZ von Toyota ansehe: Da hat einer der Importeure viel Geld in die Hand genommen (ob er es auch wieder verdient hat, sei dahingestellt), und mit einer nicht unaufwendigen EGR ging das dann "gerade noch". Die Variante Katalysator ist mehrfach versucht worden - no way.
Mit Nachrüst-Partikelfiltern kommt an auch in die nächstbessere Stufe, und das kann auf der Ebene der leidigen Fahrverbote einiges bringen (Viele Euro II-Fahrzeuge nach Euro III, gegen die der Gesetzgeber in den nächsten Jahren wenig tun kann.)
Es ist schon klar, daß der Umwelt zu liebe (besser als ohne wird ja kein Problem sein) die eine oder andere Prüfstelle alle Hühneraugen zudrückt, aber ich möchte nicht in der Haut der Kunden stecken, denen nach Auffliegen allzu großzügiger Vorgehensweise die bessere Steuerklasse wieder gestrichen wird. Schaut Euch die Grenzwerte an
PkW-Grenzwerte und entscheidet selbst - den Verkäufer, der alles mögliche garantiert hat, zu verklagen nützt den ersten fünf - der Rest darf sich dann beim Masseverwalter hinten anstellen.
Grüsse,
Peter
Btw.: Woher nimmt man eigentlich bei den Euro I-Fahrzeugen einen für den Prüfstand hinreichend gut erhaltenen Testwagen?