achso hat ich ganz übersehen dein einwand mit den 3 paar wo steht das denn?
wäre dankbar wenn du mir die §§ dazu sagen könntest
würde mich wirklich interessieren.
also 4 paar sind sowieso erlaubt
2x fern 1x fahr (abblendlicht)1x nebel + unser standlicht bzw positionsleuchte <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
jetzt hau ich mal eine info raus und du machst den rest ok
caruso?

Die zahl der scheinwerfer die inbetrieb genommen werden dürfen (nicht die die nicht als nicht angeschlossen gelten)(KÖNNEN aber vorhanden sein) besagt die ece regel 48 abschnitt6.1.2 und die definition wann ein scheinwerfer als vorhanden gilt u. wann nicht steht in der ece regel 48 abschnitt 5.22. was die fernscheinwerfer höhe(anbauhöhe) angeht befindet sich ebenfall in der regel 48 im abschnitt 6.1.4.2. da steht " no individual specifications"
nach meiner übersetzung heißt das keine EINSCHRÄNKUNGEN:
von dachträger kann ich nichts finden. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />klugscheißmodus wieder abgeschaltet
und wer hat jetzt ne lima am klima mit td% od. so ähnlich