Alles Ermessensspielraum des Finanzamtes. Wir sollten als Handwerksbetrieb ca. 4 Jahre nach Erstzulassung sogar unseren Hyundai (geschlossener Kasten schon immer LKW) vorführen um den "LKW- Charakter" dem Sachbeareiter zu beweisen. Da bin ich sehr "höflich" zu dem Beamten geworden! Ich habe ihm gesagt, daß ich das nur gegen Erstattung von 1 Stunde Lohn und Fahrtkosten machen würde, ansonsten sollte mich doch bitte sein Vorgestzter zurückrufen. Nach 2 Wochen kam dann ein Anruf: Er hätte das Auto zufällig in der Stadt gesehen und es wäre mit der Beschriftung und der Werkstattausstattung ja eindeutig ein LKW. Auf diese Weise finanziert sich dieser Beamte nicht selbst!


Keine Lust auf Singnatur!