ich fahre einen 88er als Pick-up (Truckcap) und der ist vom Finanzamt als LKW besteuert worden. Kriterium war: 1."Die Ladefläche muß länger/größer sein als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche." (Gemessen wurde vom durchgetretenen Gaspedal bis zur Kabinenrückwand und natürlich die Ladefläche) 2. Zwischen Ladefläche und Fahrgastraum muß eine starre Trennwand (Ladeverschiebeschutz) vorhanden sein.