Das Problem ist tatsächlich, das man beim Finanzamt dem Wohlwollen des zuständigen Beamten total ausgeliefert ist. Bei uns wurden Ladefläche und Innenraum gemessen, der Innenraum bis in den hintersten Winkel (vom Blech vor der Pedalerie bis in die hintere Ausbuchtung, von Seitenscheibe zu Seitenscheibe), daraus ergab sich ein geringfügig grösserer Wert für die Bodenfläche der Kabine. Also erst mal ganz klar PKW, andere Argumente wie typische LKW-Optik, kein Komfort, blablabla, wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Nach langer Diskussion wurde uns die Auflage gemacht, die hinteren Sitze austragen zu lassen, dann würde man auf die PKW-Besteuerung verzichten. Auf die Verblechung der hinteren Scheiben und die deckenhohe Trennwand wurde grosszügig verzichtet. Da wir letztlich keinerlei andere Chance sahen, haben wir zähneknirschend zugestimmt. Gruss Christine