Bei mir wurde überhaupt nicht nachgemessen. Als ich dann kurz vor Fälligkeit der Steuer nervös wurde und beim FA angerufen habe und gefragt habe, warum ich noch keinen Steuerbescheid habe, antworteten die "Sie haben ja Bankeinzug und wenn da alles gleich bleibt, kriegen Sie auch keinen neuen Steuerbescheid. Und das ist ja sowieso ein LKW, da ändert sich auch nichts".

Zur Messung: die Länge im Innenraum geht von der Trittfläche des Gaspedals bis zur hinteren Kante der Rückbank (dahinter die 10cm sind Stauraum und nicht zur Personenbeförderung geeignet - dort befindet sich z.B. bei mir das Ratschenset, diverse Ringschlüssel, das Starthilfekabel und eine Umzugsdecke). Die breite geht von Türverkleidung zu Türverkleidung.

Die Ladefläche geht von Bordwand zu Bordwand ... sie ist bis zu 1,16m hoch und dann die Ladefläche nicht anzurechnen wegen 10cm Radkasten ist bescheuert ... wie machen die das dann bei einem 2,50m hohen Mercedes Sprinter, wo die Radkästen auch nicht niedriger sind? Als nächstes rechnen die noch die Breite des Ersatzrades raus (was eindeutig Ladung ist). Geh' zu Deinem Anwalt und lass ihn Deinem Finanzamt ein nettes Schreiben schicken.. Und wenn Du einen Lehrer mit viel überflüssiger Zeit kennst, frag' ihn, wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde geht.


Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.