@g3cd: Du hast Glück gehabt, Gratulation. Aber woher stammen Deine Angaben zur Messmethode? Ich habe mich dusselig gesucht, aber nirgendwo verbindliche Angaben gefunden. Derzeit dürfte es wohl einfach so sein, dass es keinerlei Vorschriften gibt, an die sich der zuständige Finanzbeamte bei der Messung zu halten hat, sonst wäre der Fall ja ganz einfach.
Ob ein Anwalt hier immer erfolgreich sein wird, wage ich zu bezweifeln, denn sonst gäbe es wohl keine Klage von Proallrad für den 130er.
Und wenn die steuerliche Einstufung sogar höchstrichterlich ins persönliche Ermessen des ach so kompetenten Finanzbeamten gestellt wird, wie willst Du da eine Dienstaufsichtsbeschwerde begründen??
Zum Thema Ladefläche: Wir haben einen durchgehenden Holzboden eingezogen, damit war die Ladefläche eben, die Radkästen wurden nicht von der Ladefläche abgezogen (ansonsten ist das durchaus gängige Praxis, haben wir schon von einigen 130er-Besitzern so gehört). Genutzt hat es bei uns letztlich nichts, weil der Finanzbeamte trotz minimal grösserer Ladefläche unseren 130er als PKW einstufte (der Unterschied war ihm nicht gross genug). Nur die Austragung der hinteren Sitze brachte uns die LKW-Anerkennung zurück. Klagen und bis zum (ungewissen) Ausgang die höheren Steuern war uns zu teuer.
Gruss Christine


TIRAMISU STATT TAMIFLU