Hallo Sandlover,
also im Steuerthread steht irgend wo am Anfang dieses
Pick-Up-Urteil.In der Begründung steht ganz klar, das
die Ladefläche nur größer sein muß als der Fahrgastraum.
Von wieviel größer ist nicht die Rede.
Auch die Fin.Beamten haben sich an gültige Rechtsprechung
zu halten!
Wenn ich mich nicht irre.
Gruß aus Berlin