Hi Leute,

zu der Begründung seitens der FAs fällt mir nur ein:

§ 339 Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Ich lasse das gerade meinen Anwalt prüfen, evtl. gehen wir über den Vorgesetzten des Fuzzy nochmal an die Sache ran, um eine Klage zu umgehen, vielleicht ist der Typ ja vernünftig...

Gruß Claus