Das ist genau die Frage: wenn ich einen 2m hohen Sprinter habe, dann kann ich über den Radkästen unendlich viel Ladung transportieren und es wäre wirklich blödsinnig, die Fläche nicht mitzurechnen. Nun ist die Ladefläche im Defender 130 "nur" bis zu 1,16m hoch. Aber da kann ich mir nicht vorstellen, dass die nicht mitzählt.
Und die Messung im Passagierraum dürfte meineserachtens auch nur bis zur Rückbank gehen ... in einem VW Golf messe ich ja auch nicht den Kofferraum mit, wenn es um den reinen Platz für die Passagiere geht (auf meine Frage hin diesbetreffend hieß es "na, das ist ja auch kein Golf, sondern ein LKW" ... da werden scheinbar andere Maßstäbe angelegt).
Ich denke, mich kann lediglich retten, wenn irgendwo - möglichst in einer EG-Richtlinie oder in einer Weisung des Bundesfinanzministers oder in einem Urteil des Bundesfinanzhofs - genau festgelegt ist, wie da was gemessen wird.
Dazu habe ich noch nichts gefunden, das ist genauso schwierig wie eine klare Aussage, was ein "Kombinationsfahrzeug Typ N1" ist.
Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.