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Joined: Feb 2006
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Wie geht technisch eine Auflstung auf über 2.800 kg vor sich? Genügt es einfach zum TÜV zu fahren und die 2.800 kg eintragen lassen? Wer kann helfen? Fahre einen LR Def 90, Bj. 99

::::: Werbung ::::: LR
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Selberorganisator
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warum wiilst du das machen?


Es ist schon ok,
es tut gleichmäßig weh.
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Süchtiger
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Moin,
Federn an der HA gegen "stärkere" -wie soll ich sonst sagen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />- tauschen und ggf. 'n Stabi anner HA einbauen.
Dann beten und'n gnädigen TÜV finden <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" />.
Aber wie schon oben erwähnt was soll's derzeit noch bringen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />.
Philipp

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Suchtiger
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Wozu? Der Kombinationskraftwagen ist doch tot...? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Grüße...HaJo

...mit 'ner Serie biste immer der Erste - im Stau!
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Vielleicht braucht ereinfach mehr Zuladung? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Oder er möchte ein WoMo "über 2,8 to" machen...




Eher versteht ein Mann den Kern der Sonne, als das Wesen einer Frau
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Dauerbrenner
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@heini,

bei mir liegen ab dem nächsten wochenede zwei auflastungsfedern fürn 90er mit gutachten in der garage!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
bei bedarf pn! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />

wo kommst du her? stabi hätt ich auch noch wenns der tüvler sehen will!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />

martin


...wer ohne Narrheit lebt ist nicht so weise wie er glaubt!!
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Das sehe ich anders, der Bundesfinanzhof hat noch nicht höchstrichterlich entschieden und wie ich die Sache sehe besthehen gute Chancen, dass auch die Bundesregierung sich nicht gegen EU-Recht setzen kann. Schau die mal diesen Artikel an:

Pressemitteilung des FG Köln vom 01.12.2005 und Beschluss des FG Köln v. 28. 11. 2005 - 6 V 3715/05

Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen konnten bisher nach dem jeweiligen Fahrzeuggewicht besteuert werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass diese günstige Möglichkeit durch die Streichung des § 23 Abs. 6a StVZO ab 1. Mai 2005 entfallen ist und diese Fahrzeuge nunmehr ebenfalls als Pkw nach Hubraum zu besteuern sind. An dieser Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hat der 6. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Beschluss vom 28.11.2005 (6 V 3715/05) ernstliche Zweifel geäußert. Nach seiner Ansicht ist bei diesen Fahrzeugen im Hinblick auf EG-Recht auch weiterhin eine „Gewichtsbesteuerung“ vorzunehmen. Der Senat hat gegen seine Entscheidung die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen.

Das Verfahren betraf einen Geländewagen des Typs „Land Rover“ mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.810 kg. Nachdem das Finanzamt das Fahrzeug zunächst als Lastkraftwagen nach Gewicht besteuert hatte, stufte es den Wagen ab 1.5.2005 als PKW ein und besteuerte ihn nach Hubraum und Schadstoffausstoß. Der Senat hat dem Steuerpflichtigen antragsgemäß vorläufigen Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung des entsprechenden Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsbescheids gewährt. In seiner Begründung schließt er sich dabei im wesentlichen der Argumentation des Steuerpflichtigen an. Nach Aufhebung der nationalen Bestimmung des § 23 Abs. 6a StVZO sei für die steuerliche Einstufung des Fahrzeugs auf die geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zurückzugreifen. Einschlägig sei insoweit Anhang II der EU-Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20.12.2001. Danach seien so genannte „AF Mehrzweckfahrzeuge“ nicht als PKW (Klasse M1) einzustufen, wenn sie außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze hätten und im übrigen dem dort vorgegebenen Verhältnis in Bezug auf Gewicht und Fahrersitze entsprächen. Diese Voraussetzungen waren im Streitfall erfüllt.

Zu dieser Problematik ist beim 6. Senat des Finanzgerichts Köln unter dem Az.: 6 K 2378/05 auch ein Klageverfahren anhängig. Das Verfahren betrifft einen Geländewagen der Marke Toyota Land Cruiser Typ J 7. Wie aus der Finanzverwaltung zu hören ist, können entsprechende Einspruchsverfahren mittlerweile bundesweit im Hinblick auf dieses Verfahren zum Ruhen gebracht werden.


Also wer hatte nochmal die Auflastungsfedern im Angebot?

Gruß Heine Diplom - Finanzwirt

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Bin aus Münster bzw. Nordhorn, wenn Dir das was sagt. meine e-mail_ adresse: 01722071446@vodafone.de, was willst für die Dinge haben?
Gruß
Heine

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Zitat
Das sehe ich anders, der Bundesfinanzhof hat noch nicht höchstrichterlich entschieden und wie ich die Sache sehe besthehen gute Chancen, dass auch die Bundesregierung sich nicht gegen EU-Recht setzen kann. Schau die mal diesen Artikel an:

Pressemitteilung des FG Köln vom 01.12.2005 und Beschluss des FG Köln v. 28. 11. 2005 - 6 V 3715/05

Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen konnten bisher nach dem jeweiligen Fahrzeuggewicht besteuert werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass diese günstige Möglichkeit durch die Streichung des § 23 Abs. 6a StVZO ab 1. Mai 2005 entfallen ist und diese Fahrzeuge nunmehr ebenfalls als Pkw nach Hubraum zu besteuern sind. An dieser Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hat der 6. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Beschluss vom 28.11.2005 (6 V 3715/05) ernstliche Zweifel geäußert. Nach seiner Ansicht ist bei diesen Fahrzeugen im Hinblick auf EG-Recht auch weiterhin eine „Gewichtsbesteuerung“ vorzunehmen. Der Senat hat gegen seine Entscheidung die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen.

Das Verfahren betraf einen Geländewagen des Typs „Land Rover“ mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.810 kg. Nachdem das Finanzamt das Fahrzeug zunächst als Lastkraftwagen nach Gewicht besteuert hatte, stufte es den Wagen ab 1.5.2005 als PKW ein und besteuerte ihn nach Hubraum und Schadstoffausstoß. Der Senat hat dem Steuerpflichtigen antragsgemäß vorläufigen Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung des entsprechenden Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsbescheids gewährt. In seiner Begründung schließt er sich dabei im wesentlichen der Argumentation des Steuerpflichtigen an. Nach Aufhebung der nationalen Bestimmung des § 23 Abs. 6a StVZO sei für die steuerliche Einstufung des Fahrzeugs auf die geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zurückzugreifen. Einschlägig sei insoweit Anhang II der EU-Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20.12.2001. Danach seien so genannte „AF Mehrzweckfahrzeuge“ nicht als PKW (Klasse M1) einzustufen, wenn sie außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze hätten und im übrigen dem dort vorgegebenen Verhältnis in Bezug auf Gewicht und Fahrersitze entsprächen. Diese Voraussetzungen waren im Streitfall erfüllt.

Zu dieser Problematik ist beim 6. Senat des Finanzgerichts Köln unter dem Az.: 6 K 2378/05 auch ein Klageverfahren anhängig. Das Verfahren betrifft einen Geländewagen der Marke Toyota Land Cruiser Typ J 7. Wie aus der Finanzverwaltung zu hören ist, können entsprechende Einspruchsverfahren mittlerweile bundesweit im Hinblick auf dieses Verfahren zum Ruhen gebracht werden.


Also wer hatte nochmal die Auflastungsfedern im Angebot?

Gruß Heine Diplom - Finanzwirt


Man wird sehen - der Einfallsreichtum der Steuererfinder ist groß.

[Linked Image von jagdhunde.de]

Es gibt eine Menge Leute, die gegen die neuen Steuerbescheide Einspruch eingelegt haben - teilweise selbst oder über diesen Verein

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" /> Pro Allrad

Daher ist eine Auflastung sinnvoll, wenn man an das Prinzip Hoffnung glaubt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />


Grüße...HaJo

...mit 'ner Serie biste immer der Erste - im Stau!
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Enthusiast
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Es gibt auch noch die Alternative mit einem anderen Bremskraftregler.
Dann brauchst du keine anderen Federn verbauen oder n Stabi.

Grüße der Tom


Sollte das nicht dichte sein, schmier n bischen Sili rein!
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